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Satzung des VDI BV Berlin-Brandenburg
Auf der Mitgliederversammlung 2004 wurde eine Satzungsänderung beschlossen:
Beschlussfassung über Satzungsänderung § 9 Abs. 3 und 4
Aufgrund einer Auflage des Amtsgerichts Berlin wird beschlossen,
im §9, Abs. 3 und 4 der Satzung den Ausdruck " durch … in der kostenlosen Mitgliederzeitschrift … "
einzufügen.
§ 9 Mitgliederversammlung (alt)
- Ort und Zeit der ordentlichen Mitgliederversammlung sowie die Tagesordnung werden
mindestens 4 Wochen vorher durch Brief oder durch Email oder Veröffentlichung bekannt
gegeben. Anträge persönlicher Mitglieder müssen mindestens 2 Wochen vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf und müssen auf Antrag
von mindestens 1/3 aller ordentlichen Mitglieder vom Vorsitzenden einberufen werden.
Ort, Zeit und Tagesordnung werden mindestens 2 Wochen vorher durch Brief oder Email
oder Veröffentlichung bekannt gegeben.
§ 9 Mitgliederversammlung (neu)
- Ort und Zeit der ordentlichen Mitgliederversammlung sowie die
Tagesordnung werden mindestens 4 Wochen vorher durch Brief oder
durch Email oder durch Veröffentlichung
in der kostenlosen Mitgliederzeitschrift bekannt gegeben. Anträge
persönlicher Mitglieder müssen mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung
dem Vorstand vorliegen.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf und müssen auf
Antrag von mindestens 1/3 aller ordentlichen Mitglieder vom Vorsitzenden einberufen werden.
Ort, Zeit und Tagesordnung werden mindestens 2 Wochen vorher durch Brief oder Email oder
durch Veröffentlichung in der kostenlosen Mitgliederzeitschrift bekannt gegeben.
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