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Erläuterungen zur Mitgliedschaft
Vorteile der Mitgliedschaft
Aufnahmebedingungen
Mitgliedsarten
Kündigung der Migliedschaft
Mitgliedsbeiträge
Fördernde Mitgliedschaft
Vorteile der Mitgliedschaft
Eine kleine Auswahl:
- Jede Woche erhalten VDI-Mitglieder die aktuelle Ausgabe der "VDI nachrichten" ohne weitere Kosten nach Hause geliefert; der Abonnement-Preis ist bereits im VDI-Mitgliedsbeitrag enthalten.
- Es bestehen vielfältige Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch bei fachlichen und gesellschaftlichen Anlässen, in Arbeitskreisen, Ausschüssen und Veranstaltungen.
- Bei konkreten fachlichen oder beruflichen Fragen werden Mitglieder persönlich und kostenlos beraten.
- Kostenlose Mitteilung wichtiger Mitgliederinformationen und Fachspezifisches über die jeweils ausgewählte VDI-Fachgliederung.
- uvm.
Genauere Informationen zur Mitgliedschaft und deren Vorteile finden Sie unter http://www.vdi.de/mitgliedschaft
Aufnahmebedingungen:
Die bei den Mitgliedsarten aufgeführten Aufnahmebedingungen gelten sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Bei Staatsangehörigkeit aus Ländern, die nicht der EU angehören, muß der Aufnahmeantrag von zwei VDI-Mitgliedern befürwortet werden. Die Aufnahme als persönliches Mitglied ist nur bei vollständig ausgefülltem Aufnahmeantrag und Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglich.
Mitgliedsarten:
Ordentliche Mitglieder:
Ingenieure und Naturwissenschaftler mit Abschluß an einer Universität, Hochschule, Gesamthochschule, Fachhochschule oder Ingenieurschule, Inhaber von Ingenieurerzeugnissen staatlicher oder später anerkannter kommunaler oder privater Ingenieurschulen sowie Personen, die gemäß Ingenieurgesetz zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. In Ausnahmefällen können Personen, deren Mitarbeit gewünscht ist, vom Präsidium des VDI zum Ordentlichen Mitglied ernannt werden, auch wenn Sie nicht die obigen Anforderungen erfüllen.
Außerordentliche Mitglieder:
Personen, die nicht die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, aber an einer aktiven Mitarbeit im VDI interessiert sind.
Jungmitglieder:
Ordentliche Mitglieder bis zum vollendeten 30. bzw. 33. Lebensjahr
Doppelmitglieder:
Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder mit vollem Beitrag und gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem Partnerverein, z. B. VDE (Verein Deutscher Elektriker).
Pensionierte Mitglieder
Die Pensionierte Mitgliedschaft muß gesondert (formlos) beantragt werden. Voraussetzung: Rentenalter oder frühzeitige Pensionierung
Altmitglieder:
Pensionierte Mitglieder mit mind. 25-jähriger Mitgliedschaft im VDI
Studentische Mitglieder:
Studierende an Universitäten, Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen oder Ingenieurschulen aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.
Kündigung:
Die persönliche Mitgliedschaft kann mit einer Frist von mind. 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
Beiträge:
| Art der Mitgliedschaft |
Jahresbeitrag in EUR |
| Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder |
120,00 |
| Jungmitglieder bis 30 |
60,00 |
| Jungmitglieder bis 33 |
90,00 |
| Doppelmitglieder |
90,00 |
| Pensionierte Mitglieder |
60,00 |
| Altmitglieder |
40,00 |
| Studierende Mitglieder |
28,00 |
| Arbeitslose Mitglieder |
keine Beitragszahlung (ab 2. Jahr Mitgliedschaft) |
Zusatzbeiträge pro Jahr
Zuordnung zu Fachgesellschaften,
Kompetenzfeldern und Fachgebieten
- 1. fachliche Zuordnung im Mitgliedsbeitrag enthalten
- 2. fachliche Zuordnung 12,00 EUR
- 3. fachliche Zuordnung und weitere je 24,00 EUR
Bei der Neuaufnahme werden die Beiträge anteilig berechnet.
Der VDI-Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Er wird am 15.01. jeden Jahres
im Voraus fällig. Lastschrift- und Kreditkartenzahler können auch Halbjahresbeiträge abbuchen lassen. Stellenlose bzw. Wehr- oder Zivildienst leistende Mitglieder können gegen Vorlage einer Bestätigung (Fotokopie) von der Beitragszahlung befreit werden. Bei Krankheit oder Notlage sind Beitragsstundungen oder Rabatte möglich. (Auf Antrag bei der VDI-Mitgliedsabteilung) In Notsituationen kann auch die VDI-Ingenieurhilfe e. V. angesprochen werden. Für die Aufnahme gelten bestimmte Bedingungen.
Fördernde Mitgliedschaft
Es besteht die Möglichkeit, Förderndes Mitglied des VDI zu werden.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle (bv-berlin-brandenburg@vdi.de Tel.: 030-3410 177).
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